Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rathaus Apotheke
Hauptstraße 72
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Telefon: 02247-920170
info@rathaus-apotheke-neunkirchen.de
UStID: DE 289 766 660

Stand: 18.09.2017

§1 GELTUNGSBEREICH

  1. Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Rathaus Apotheke und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz AGB genannt) in ihrer zum Zeitpunkt des Kaufvertrages gültigen Fassung.
  2. Die Rathaus Apotheke erkennt abweichende Bedingungen des Käufers von dieser AGB nicht an, es sei denn, die Rathaus Apotheke hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Genehmigung zugestimmt.
  3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Rechtsbeziehungen mit der Rathaus Apotheke.

§2 VERTRAGSSCHLUSS

  1. Alle Angebote der Rathaus Apotheke sind freibleibend. Der Kaufvertrag kommt mit der Annahme der Bestellung durch die Rathaus Apotheke bzw. mit der Bezahlung der Waren in der Rathaus Apotheke zustande.
  2. Sollte ein Produkt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht lieferbar sein, informiert die Rathaus Apotheke den Kunden umgehend über die aktuelle Lieferfrist, spätestens aber zum Zeitpunkt der Abholung in der Rathaus Apotheke. Sonstige Rechte des Bestellers bestehen nicht.
  3. Bei unvorhergesehenen Hindernissen, die sich erheblich auf den Apothekenbetrieb der Rathaus Apotheke auswirken und für den Fall sich nachträglich herausstellender Unmöglichkeiten der Vertragsausführung behält sich die Rathaus Apotheke das Recht vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind in diesem Falle ausgeschlossen. Unsere rechtzeitige Lieferung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.
  4. Von den Bedingungen des § 2, Satz 2 ausgenommen sind Vorbestellungen zur Abholung in der Rathaus Apotheke. Die Ware liegt in diesem Fall ab dem von der Rathaus Apotheke genannten Zeitpunkt für den Kunden zur Abholung bereit. Eine Vorbestellung oder Reservierung wird für den Kunden ohne jegliche Kaufverpflichtung und für mindestens 1 Woche aufrechterhalten, sofern keine anderen Reservierungs-bedingungen vereinbart werden. Diese könnten beispielsweise in einer begrenzten Verfügbarkeit, Haltbarkeit oder eines über das Übliche hinausgehenden Bestellaufwandes begründet sein. Solche anderen Bestellbedingungen werden dem Kunden durch die Rathaus Apotheke mitgeteilt.
  5. Produkte, die einzeln auf Wunsch des Kunden von der Rathaus Apotheke über das Ausland importiert werden sollen, werden von der Rathaus Apotheke nur gegen Vorkasse bestellt und sind ausdrücklich vom Umtausch ausgeschlossen.

§3 BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

  1. Alle Produktdetails und Hinweise für Arzneimittel beruhen auf den vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anerkannten Fachinformationen der Pharma-Hersteller. Sie sind keine Empfehlung oder Bewerbung und können unvollständig sein. Daher ersetzen sie nicht die fachliche Beratung durch einen Arzt oder Apotheker oder das vollständige Lesen des Beipackzettels.
  2. Rezeptpflichtige Arzneimittel werden von der Rathaus Apotheke ausdrücklich nicht im Versandhandel vertrieben. Der Käufer hat jedoch die Möglichkeit, der Rathaus Apotheke ein privat- oder kassenärztliches Rezept per Email zukommen zu lassen. Unter Vorlage und Prüfung des Originals kann das Arzneimittel dann in der Rathaus Apotheke abgeholt werden.

§4 PREISE

  1. Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie die Verpackungskosten. Liefer- und Versandkosten sind in den Preisen nicht enthalten.
  2. Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Vorbestellung oder des Kaufs in der Rathaus Apotheke bestehen.
  3. Der Käufer kann zwischen folgenden Zahlungsarten wählen:
    Barzahlung, Vorkasse durch Banküberweisung, EC-Karte, Kreditkarte (Visa, MasterCard). Bei der Zahlung mit EC-Karte oder Kreditkarte erfolgt die Abbuchung der Forderung nach erfolgter Warenübergabe.
  4. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen im Eigentum der Rathaus Apotheke.

§5 LIEFERUNG, GEFAHRENÜBERGANG, BESCHAFFUNGSRISIKO

  1. Die Wahl der Übergabe und der Verpackung obliegt der Rathaus Apotheke. Sollte eine Gesamtlieferung nicht möglich sein, behält sich die Rathaus Apotheke Teillieferungen vor, sofern das dem Käufer zumutbar ist.
  2. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe und unvorhersehbare Ereignisse, einschließlich der Nichtbelieferung durch den Lieferanten, die die Rathaus Apotheke nicht zu vertreten hat, können eine längere Lieferzeit hervorrufen. Ein Lieferverzug tritt erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist durch den Käufer ein. Sollte die unverschuldete Verzögerung länger dauern, kann der Käufer eine angemessene Frist zur Leistung setzen und nach Ablauf dieser Frist vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist hierbei ausgeschlossen, es sei denn, Rathaus Apotheke hat diese Verzögerung zu vertreten.
  3. Für fremdverschuldete Verzögerungsschäden haftet die Rathaus Apotheke nicht. Für Verzögerungsschäden haftet die Rathaus Apotheke bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von 5% des Rechnungswertes. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Rathaus Apotheke oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen der Rathaus Apotheke beruhen.
  4. Gefahrenübergang: Der Käufer trägt die Gefahr eines zufälligen Untergangs der Ware ab Übergabe der Ware. Der Annahmeverzug steht der Übergabe gleich.
    Wenn der Zusteller der Rathaus Apotheke keine Person unter der angegebenen Lieferadresse antrifft bzw. wenn der Empfänger die vereinbarten Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht erfüllt hat, wird die bestellte Ware nicht ausgeliefert. Es erfolgt zeitnah ein erneuter Lieferversuch, für den die gleichen Zahlungs- und Lieferbedingungen erneut gelten. Ist auch dieser Lieferversuch erfolglos, so gilt die Bestellung als widerrufen.
  5. Beschaffungsrisiko: Für nicht apothekenpflichtige Arzneimittel übernimmt die Rathaus Apotheke kein Beschaffungsrisiko. Die Rathaus Apotheke ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Rathaus Apotheke die vorbestellte Ware nicht erhalten hat. Bei Lieferverzug des Lieferanten der Rathaus Apotheke wird der Kunde unverzüglich über die Verfügbarkeit der Waren informiert. Möchte der Kunde aus diesem Grunde unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so ist dies möglich.

§6 ABHOLUNG, VORBESTELLUNGEN, BOTENDIENSTE

  1. Vorbestellte Waren sind vor Ort in Rathaus Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid abzuholen. Wird eine Lieferung mit dem Botendienst der Rathaus Apotheke vereinbart, überbringt dieser die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt. Beim Botendienst handelt es sich um hierfür qualifiziertes Personal, das dem Käufer entsprechend den allgemeinen Informationspflichten Auskunft erteilt.

§7 REZEPTPFLICHTIGE ARZNEIMITTEL

  1. Rezeptpflichtige Arzneimittel, die in der Rathaus Apotheke abgeholt bzw. durch den Botenservice der Rathaus Apotheke zugestellt werden, erfordern ein gültiges Originalrezept. Der Käufer verpflichtet sich, dieses in der Rathaus Apotheke bzw. dem Botendienst vorzulegen. Rezeptpflichtige Arzneimittel werden erst nach erfolgter Prüfung des Originalrezeptes an den Käufer ausgehändigt.

§8 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, ZAHLUNGSFRISTEN UND VERZUG

  1. Die Fälligkeit der Zahlung tritt bei Einkauf in der Rathaus Apotheke sofort ein und die Zahlung ist ohne Abzug fällig.
  2. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Leistungsanspruch der Rathaus Apotheke für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
  3. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Rathaus Apotheke.
  4. Die Rathaus Apotheke ist berechtigt, für Fremdleistungen eine Abschlagsrechnung zu stellen, sowie nach Abschluss der einzelnen Arbeitsschritte Teilrechnungen zu stellen.
  5. Des Weiteren ist die Rathaus Apotheke berechtigt, bei Zahlungsverzug
    - gegenüber einem Verbraucher als Käufer Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz nebst Mahnkosten von € 5,00 zu verlangen und
    - gegenüber einem Unternehmer als Käufer Zinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz nebst Kostenpauschale von € 40,00 zu verlangen.
    Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  6. Die Rathaus Apotheke ist bei Zahlungsverzug zur Zurückhaltung der Leistungen berechtigt. Sie ist zudem berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen.

§9 EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die an den Käufer gelieferte Ware im Eigentum der Rathaus Apotheke.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
  3. Veräußert der Käufer die Ware an einen Dritten, tritt der Käufer bereits jetzt alle Forderungen, die ihm durch die Weiterveräußerung erwachsen, bis zur Höhe des Rechnungsbetrages inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer an die Rathaus Apotheke ab. Die Rathaus Apotheke nimmt diese Abtretung an.
  4. Der Käufer weist bei Veräußerung an Dritte darauf hin, dass das Eigentum der Ware noch bei der Rathaus Apotheke liegt. Gleichzeitig verpflichtet er sich, die Rathaus Apotheke über diese Veräußerung sofort zu unterrichten.
  5. Auch vorbestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises im Eigentum der Rathaus Apotheke. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer gegen Forderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im Falle laufender Geschäftsbeziehung gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis.
  6. Die Rathaus Apotheke ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug und Verletzung der Ziffern 1 – 5 des § 9, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen.

§10 AUSSCHLUSS EINES RÜCKGABERECHTS

  1. Aus rechtlichen Gründen ist die Rückgabe von Medikamenten und Produkten, die der Kunde in der Rathaus Apotheke erworben hat, nicht möglich.

§11 URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE

  1. Alle Rechte vorbehalten. Alle auf den Webseiten, auf Werbemitteln, auf Produkt-verpackungen etc. der Rathaus Apotheke eingesetzten Fotos, Texte, Firmenbezeichnungen und Markennamen unterliegen dem Urheberrecht, gleichgültig ob sie als Marken gekennzeichnet sind oder nicht.
  2. Die unerlaubte Verwendung dieser Schutzrechte bedeutet einen Verstoß gegen das Urheberrecht, das Markenrecht oder auch andere Gesetze, es sei denn, sie ist nach diesen Nutzungsbedingungen zulässig.
  3. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rathaus Apotheke alle Rechte auf geistiges Eigentum wahrnehmen wird.
  4. Ohne ausdrückliche und schriftliche Genehmigung des Inhabers wird von der Rathaus Apotheke in keiner Weise eine Lizenz oder ein anderes Recht an einem dieser Schutzrechte erteilt.
  5. Die Rathaus Apotheke behält sich vor, im Internet, auf allen erstellten Unterlagen, Werbemitteln und Werbemaßnahmen auf die Rathaus Apotheke und ggf. auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass den Käufern dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

§12 GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG UND SCHADENERSATZANSPRÜCHE

  1. Voraussetzung für eine Gewährleistung bei offensichtlichen Mängeln ist, dass die Rathaus Apotheke vom Käufer schriftlich oder vor Ort in der Rathaus Apotheke unverzüglich nach erster Kenntnis des Käufers von diesen Mängeln unterrichtet worden ist.
  2. Eine weitere Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung, Bedienung, Überbeanspruchung, falsche Lagerung oder fehlerhafte Pflege entstanden ist. Die verwendeten Produktabbildungen sind nur Beispiele, eine optische Abweichung der gelieferten Waren stellt keinen Mangel dar.
  3. Werden gegen den Käufer Ansprüche wegen Sachmängelhaftung geltend gemacht, so kann die Rathaus Apotheke auf eigene Kosten die Leistung in einem für den Käufer zumutbaren Umfang ändern oder ersetzen.
    Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge behebt die Rathaus Apotheke die Mängel nach Wahl des Kunden im Wege der Nacherfüllung oder der Beseitigung. Die Rathaus Apotheke ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, eine Nacherfüllung zu verweigern.
  4. Schadensersatzansprüche sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch für Schäden, die aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung entstehen, gegen die Rathaus Apotheke, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, gegen Hersteller oder Lieferanten oder im Rahmen von Lieferungen und Leistungen von Unterlieferanten oder sonstigen für die Rathaus Apotheke tätigen Personen ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist, insbesondere, sofern der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. In jedem Fall beschränkt sich die Schadensersatzpflicht, soweit gesetzlich zulässig, auch unter Einschluss von Folgeschäden, auf den Auftragswert.
  5. Soweit die in den Prospekten, Anzeigen und sonstigen Werbemaßnahmen zu den Produkten enthaltenen Angaben nicht von der Rathaus Apotheke ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind diese Angaben seitens der Rathaus Apotheke unverbindlich. In keinem Fall haftet die Rathaus Apotheke wegen solcher in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen gegenüber dem Käufer. Die Rathaus Apotheke haftet auch nicht für die Patent-, Urheber- und Markenrechte der im Rahmen des Vertrages gelieferten Produkte.
  6. Die Rathaus Apotheke übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der vertraglichen Leistung vom Käufer bezweckten Erfolg.
  7. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorliegen einer Garantie oder zugesicherten Eigenschaft, arglistigem Verschweigen eines Rechtsmangels, bei Personenschäden sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§13 DATENSCHUTZ

  1. Daten werden nur unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes gespeichert und verwendet. Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt.
  2. Die Rathaus Apotheke erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Geschäftsabwicklung und Erfüllung des mit dem Käufer begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung der Anforderungen und Wünsche des Käufers, insbesondere zum Zwecke der Vertragsabwicklung, erforderlich ist.
  3. Die Rathaus Apotheke erhebt weiterhin personenbezogene Daten, um ihre Käufer und Interessenten über Neuheiten informieren zu können.
  4. Der Käufer kann seine Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten für die Zukunft jederzeit durch eine Mitteilung an die Rathaus Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, widerrufen.
  5. Die Rathaus Apotheke ist - soweit zur Auftragserfüllung erforderlich - berechtigt, personenbezogene Daten an mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen beauftragte Dritte weiter zu geben.
  6. Der Käufer stellt zur Vermeidung von nicht erwünschter Wechselwirkung bzw. falscher Medikation sicher, dass Rathaus Apotheke bei Auftragserteilung über alle relevanten Sachverhalte informiert wird. Sollte die Durchführung einer Leistung bzw. Gewährleistung ohne Zugriff auf personenbezogene Daten durch die Rathaus Apotheke nicht möglich sein, ist der Käufer darüber informiert, dass er gemäß den rechtlichen Vorgaben seine Daten an die Rathaus Apotheke weitergibt.
  7. Der Käufer ist sich bewusst, dass er gegebenenfalls die Einwilligung der betroffenen Personen in geeigneter Form vor der Durchführung des Leistungsauftrages oder der Gewährleistung einzuholen hat. Der Käufer und die Rathaus Apotheke sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und, soweit nicht zur Vertragserfüllung erforderlich, nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.
  8. Zum Zweck der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung des Käufers ist die die Rathaus Apotheke berechtigt, nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes bei der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden und Creditreform Osnabrück Unger KG, Parkstr. 32. 49080 Osnabrück Auskünfte über Ihre finanziellen Verhältnisse einzuholen. Eine Übermittlung von Bonitätsdaten an Auskunfteien erfolgt nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 28a BDSG). In allen Fällen beschränkt sich der Umfang der Daten auf das erforderliche Minimum. Der Käufer kann der vorgenannten Verwendung der Daten jederzeit durch Mitteilung an die Rathaus Apotheke widersprechen.

§14 KUNDENKARTEN

  1. Die von der Rathaus Apotheke ausgestellte Kundenkarte ist nicht übertragbar und kann nur von der namentlich genannten Person zum Einkaufen genutzt werden.
  2. Die Rathaus Apotheke stellt die Kundenkarte kostenlos aus.
  3. Die personalisierte Kundenkarte ist nur in den Filialen der Rathaus Apotheke gültig.
  4. Wird die Kundenkarte anderweitig verwendet, kann die Rathaus Apotheke nicht gewährleisten, dass Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, die vom Kunden eingenommen werden und in der Rathaus Apotheke gekauft wurden, durch die Prüfsoftware der Rathaus Apotheke angezeigt werden.
  5. Eine Prüfung der Wechselwirkungen kann nur erfolgen, wenn die Karte bei jedem Einkauf in der Rathaus Apotheke vorgelegt wird.
  6. Auf ihre Kundenkarte gewährt die Rathaus Apotheke dem Käufer bei einem Einkauf einen Direktrabatt in Höhe von 3 Prozent.
  7. Der Rabatt kann nur auf freiverkäufliche Produkte gewährt werden. Rezeptpflichtige Medikamente sind nicht rabattfähig.
  8. Adress- und andere Änderungen müssen dem Personal der Rathaus Apotheke mitgeteilt werden.
  9. Bei Verlust der Karte muss das Personal der Rathaus Apotheke umgehend benachrichtigt werden.
  10. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und, soweit nicht zur Vertragserfüllung erforderlich, keinem Dritten zugänglich gemacht. Auf Wunsch des Käufers (§ 13 Abs.4) können alle Daten zu jedem Zeitpunkt gelöscht werden.

§15 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

  1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist für den kaufmännischen Geschäftsverkehr der Geschäftssitz der Rathaus Apotheke, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

§16 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Diese AGB und die hierauf begründeten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.